Patienteninformation
Allgemeine Informationen:
Die Behandlung einer/eines Heilpraktikerin/Heilpraktikers ersetzt eine schulmedizinische Therapie nicht, sondern kann sie ergänzen. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, werde ich unverzüglich eine Weiterleitung an einen Arzt/ eine Ärztin veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots (z.B. die Behandlung von bestimmten Infektionskrankheiten) eine Behandlung nicht möglich ist.
Für die Erteilung einer Auskunft an Dritte ist die schriftliche Einwilligung der Klientin/des Klienten erforderlich.
Zu dem Kosten:
Ich weise Sie darauf hin, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten nicht übernehmen.
Mitglieder privater Krankenversicherungen oder Beihilfeberechtigte können einen (Teil-) Erstattungsanspruch gegenüber ihrer Versicherung haben.
Die Klientin/der Klient hat das Erstattungsverfahren gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Hierzu erforderliche Unterlagen (u.a. Rechnungen) händige ich der/dem Klientin/Klienten aus.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Der Honoraranspruch ist vom Klienten/in unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Honorar:
Vorgespräch zum Kennenlernen ca. 20 Min. kostenlos
Erstanamnese natürl. Frauengesundheit ca. 90 Min. 120,00 €
Folgebehandlungen ca. 45 Min. 60,00 €
Psychotherapie (HeilprG)/Mentaltraining/Coaching ca. 60 Min. 80,00 €
Psychotherapie (HeilprG)/Mentaltraining/Coaching ca. 90 Min. 100,00 €
Reikibehandlungen, Meditation und Fantasiereisen ca. 30 Min. 30,00 €
Das Behandlungshonorar ist nach jeder Behandlung in bar zu zahlen.
Rückfragen zur Behandlung, Medikamenteneinnahme, etc. sind kostenlos. Anfallende Laborkosten, wie z.B. der Speicheltest bei der natürlichen Hormontherapie, sind vom Patienten selbst zu zahlen.
Ausfallhonorar:
Versäumt die/der Klientin/Klient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet sie/er dem/der Heilpraktiker(in) ein Ausfallhonorar des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn der Termin mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt oder die/der Klientin/Klient ohne Verschulden am Erscheinen verhindert ist.